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Nachlassplanung

124 Billionen Dollar: Der größte Vermögensübergang beginnt

20. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit · Von Eldar Edmond Grady

124 Billionen US-Dollar. Auf diese Summe beziffert das Analysehaus Cerulli Associates das Vermögen, das bis 2048 auf die nächsten Generationen und auf gemeinnützige Empfänger übergehen wird – der größte Vermögensübergang der Geschichte. Die Zahl bezieht sich auf die Vereinigten Staaten, doch die Dynamik dahinter ist universell: Die Aufbaugeneration der Nachkriegsjahrzehnte übergibt, und sie übergibt in einem historisch kurzen Zeitfenster. Für deutsche Unternehmerfamilien ist die amerikanische Statistik deshalb weniger eine fremde Nachricht als ein Spiegel. Dieselben Jahrgänge, dieselbe Demografie, dieselbe offene Frage: Ist die Übergabe so gut vorbereitet wie das Vermögen aufgebaut wurde?

Die unbequeme Wahrheit hinter der großen Zahl

Wer Nachfolgen begleitet, kennt die Diskrepanz. Auf der Vermögensseite herrscht Professionalität – Verwalter, Reporting, Diversifikation. Auf der Übergabeseite herrscht häufig Aufschub. Testamente sind veraltet, Vollmachten fehlen, die nächste Generation kennt weder die Struktur des Vermögens noch die Menschen, die es betreuen. Der Befund, dass ein erheblicher Teil vermögender Erblasser ohne belastbare Nachfolgeordnung übergibt, zieht sich durch alle Märkte; die schiere Größe der kommenden Welle macht aus diesem individuellen Versäumnis ein strukturelles Risiko.

Hinzu kommt eine zweite, oft übersehene Verschiebung: Der Übergang erfolgt nicht nur vertikal an Kinder, sondern zunächst häufig horizontal – an Ehepartnerinnen und Ehepartner, die statistisch länger leben und in vielen Familien bislang nicht im Zentrum der Vermögensentscheidungen standen. Eine Nachfolgeplanung, die nur den Generationensprung denkt und die Zwischenstation überspringt, plant an der Realität vorbei.

Governance vor Struktur: die Reihenfolge der Nachfolge

Deutsche Unternehmerfamilien neigen dazu, Nachfolge als juristisches Projekt zu behandeln: Gesellschaftsverträge, Testamente, Steuerklauseln. Das ist notwendig, aber es ist der zweite Schritt. Der erste ist Governance – die Verständigung darüber, was das Vermögen für die Familie leisten soll, wer welche Rolle übernimmt und nach welchen Regeln entschieden wird, wenn die Gründergeneration nicht mehr entscheidet. Familienverfassungen, regelmäßige Familienräte, definierte Eintritts- und Austrittsregeln: Das klingt nach weichem Material, entscheidet aber erfahrungsgemäß darüber, ob die harte Struktur im Konfliktfall hält.

Zur Governance gehört die Vorbereitung der nächsten Generation. Erben, die ein komplexes Vermögen übernehmen, ohne je in dessen Logik eingeführt worden zu sein, sind keine Nachfolger, sondern Übernehmer eines Risikos. Die Familien, die den Übergang am besten bewältigen, beginnen früh: mit Transparenz über die Struktur, mit wachsender Verantwortung in Teilbereichen, mit dem Aufbau eigener Beziehungen zu Beratern und Verwaltern. Der Vermögensübergang von 124 Billionen Dollar ist eben nicht nur ein Transfer von Kapital, sondern ein Transfer von Verantwortung – und Verantwortung lässt sich nicht vererben, nur übergeben.

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Der Versicherungsvertrag als Übertragungsinstrument

Innerhalb der Struktur stellt sich die Frage nach dem Träger: In welcher Hülle geht Kapitalvermögen möglichst reibungsarm über? Hier hat der Versicherungsvertrag Eigenschaften, die ihn zu einem der saubersten Übertragungsinstrumente machen, die das Privatrecht kennt. Die Todesfallleistung fließt den benannten Bezugsberechtigten unmittelbar zu, außerhalb des Erbscheinverfahrens und ohne die Zersplitterung, die grenzüberschreitende Depotnachlässe kennzeichnet – die Mechanik haben wir in unserem Beitrag zur Nachlassplanung mit dem Versicherungsmantel im Einzelnen beschrieben. Quoten lassen sich präzise festlegen und zu Lebzeiten anpassen; ein Vertrag ersetzt Dutzende Einzelpositionen; die Liquidität für Erbschaftsteuer und Ausgleichszahlungen steht zum Zeitpunkt des Bedarfs bereit. Auszahlungen lassen sich zudem staffeln und an Lebensabschnitte der Begünstigten knüpfen, statt das gesamte Kapital auf einen Schlag zu übertragen – ein Vorteil, wenn die Erben unterschiedlich weit sind.

Für die Governance-Dimension kommt ein Aspekt hinzu, der in der Praxis schwer wiegt: Der Versicherungsmantel trennt die Übergabe des Vermögens von der Übergabe der Verwaltung. Das Portfolio bleibt durchgehend professionell gemanagt – der Verwalter, die Anlagerichtlinie, das Reporting bestehen über den Erbfall hinaus fort, während die Berechtigung wechselt. Die nächste Generation erbt keine To-do-Liste aus Kontenauflösungen und Neuanlagen, sondern eine funktionierende Struktur, in die sie hineinwachsen kann. Steuerlich kommt die Stundungslogik des Mantels hinzu, die wir in den PPLI-Grundlagen erläutert haben. Klar bleibt: Erbschaftsteuer fällt auf die Todesfallleistung an; der Vertrag ordnet den Übergang, er befreit ihn nicht.

Was jetzt zu tun ist

Die Cerulli-Zahl beschreibt ein Vierteljahrhundert, aber die Entscheidungen fallen jetzt. Drei Prüffragen genügen, um den eigenen Stand ehrlich zu bestimmen. Kennt die nächste Generation die Struktur des Vermögens und die handelnden Personen? Existiert eine dokumentierte Ordnung – Testament, Vollmachten, Gesellschafts- und Versicherungsverträge –, die aufeinander abgestimmt und jünger als fünf Jahre ist? Und: Ist für den Erbfall Liquidität vorgesehen, ohne dass Vermögenswerte unter Zeitdruck verkauft werden müssen?

Familien, die alle drei Fragen bejahen können, gehören zur Minderheit. Für alle anderen ist die gute Nachricht, dass geordnete Nachfolge kein Hexenwerk ist, sondern Handwerk – Handwerk, das Zeit braucht und deshalb nicht auf den Anlass warten sollte. Die rechtliche und steuerliche Ausgestaltung gehört dabei in die Hände qualifizierter Berater, die Familienrecht, Erbrecht und Steuerrecht zusammen denken. Weitere Beiträge zur Generationenfolge finden Sie in unserer Rubrik Nachlassplanung.


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