Schweiz und Liechtenstein nach dem 30. November 2025
Am 30. November 2025 haben die Schweizer Stimmberechtigten ein deutliches Urteil gefällt. Die von den Jungsozialisten lancierte Initiative für eine nationale Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf große Vermögen wurde mit 78,3 Prozent Nein-Stimmen verworfen. Die Klarheit dieses Ergebnisses ist bemerkenswert und verdient eine nüchterne Einordnung.
Für vermögende Familien in der Schweiz und darüber hinaus bedeutet das Ergebnis zunächst eines: Der Status quo der kantonalen Erbschaftsbesteuerung bleibt bestehen. Die Sorge vor einer einschneidenden nationalen Zusatzbelastung, die die Initiative ausgelöst hatte, hat sich politisch nicht durchgesetzt. Das Votum bestätigt die Stabilität, für die der Standort Schweiz seit langem steht.
Was das Votum bedeutet und was nicht
Ein deutliches Abstimmungsergebnis ist eine Momentaufnahme des politischen Willens, keine Garantie für alle Zeit. Die Debatte um die Besteuerung großer Vermögen wird in vielen Ländern geführt, und ein einzelnes Votum beendet sie nicht. Die Klarheit des Schweizer Ergebnisses spricht jedoch dafür, dass eine Mehrheit der Stimmberechtigten einen radikalen Umbau der Erbschaftsbesteuerung ablehnt.
Für die Vermögensplanung folgt daraus keine Entwarnung im Sinne von Untätigkeit, sondern die Bestätigung, dass langfristig angelegte Strukturen auf einem stabilen Fundament stehen. Wer sein Vermögen über Generationen ordnet, plant nicht für eine einzelne Abstimmung, sondern für Jahrzehnte. Die Stabilität des Schweizer Rahmens ist in dieser langen Perspektive ein Wert an sich.
Liechtenstein als Standort
Liechtenstein hat sich als Standort für den PPLI-Vertrag einen festen Platz erarbeitet. Das Fürstentum ist über den Europäischen Wirtschaftsraum an den europäischen Binnenmarkt angebunden, verfügt über ein stabiles Rechtssystem und eine auf vermögende Kunden ausgerichtete Versicherungswirtschaft. Für deutsche Kunden ist die Nähe in Sprache, Recht und Erreichbarkeit ein praktischer Vorzug. Die grundlegende Funktionsweise des Vertrags beschreibt unsere Gesamtdarstellung der Private Placement Lebensversicherung.
Was eine Lebensversicherung aus Liechtenstein schützt, je nach Wohnsitz
Wer eine Lebensversicherung aus Liechtenstein prüft, sollte zwei Fragen trennen: was der Standort des Versicherers schützt, und was das Recht am eigenen Wohnsitz daraus macht.
Beschreiben Sie Ihre Frage zur Private Placement Lebensversicherung und die beteiligten Länder als Ausgangspunkt für das Gespräch.
Frage stellen →Der Standort schützt gegen die Insolvenz des Versicherers. In Liechtenstein bilden die Vermögenswerte, die die Ansprüche aus den Lebensversicherungsverträgen decken, eine Sondermasse; im Konkurs des Versicherers werden daraus zuerst die Versicherungsnehmer befriedigt. Dieser Schutz hängt nicht davon ab, wo der Kunde wohnt.
Gegen die eigenen Gläubiger des Versicherungsnehmers entscheidet dagegen das Recht des Landes, in dem vollstreckt wird, meist das des Wohnsitzes. In Deutschland ist der Rückkaufswert grundsätzlich pfändbar. In der Schweiz schützt Art. 80 VVG eine Police, die Ehegatten oder Nachkommen begünstigt, unter bestimmten Voraussetzungen vor der Betreibung. Für Österreich gelten eigene Regeln, die gesondert zu prüfen sind. Auch die Besteuerung folgt dem Wohnsitz: in Deutschland § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, in der Schweiz die Regeln für die Versicherungslösung. Die Einzelheiten stehen im Leitfaden Lebensversicherung Liechtenstein.
Die Rolle der PPLI-Verträge aus der Region
Schweiz und Liechtenstein bieten PPLI-Verträge, die sich in Anlegerschutz und Gestaltungsfreiheit mit den etablierten Standorten messen. Beide Rechtsordnungen kennen einen ausgeprägten Schutz des Policenvermögens und erlauben die individuelle Strukturierung des zugrunde liegenden Portfolios innerhalb der aufsichtsrechtlichen Grenzen. Für Familien mit Bezug zur Region ergibt sich daraus eine naheliegende Alternative oder Ergänzung zum Luxemburger Vertrag.
Die Wahl zwischen den Standorten ist keine Frage von besser oder schlechter, sondern der Passung. Sie hängt vom Wohnsitz der Familie ab, von den beteiligten Jurisdiktionen, von der Währung des Vermögens und von den erbrechtlichen Zielen. Der liechtensteinische Vertrag mag für eine Familie mit starkem Deutschland-Bezug näherliegen, der Luxemburger für eine breit über Europa verteilte Struktur. Beide bewegen sich innerhalb des europäischen Rechtsraums und der geltenden Transparenzstandards. Wie sich der Luxemburger Standort entwickelt hat, behandelt ein eigener Beitrag zu Luxemburg.
Stabilität als Standortvorteil
Die Ereignisse des Jahres 2025 unterstreichen einen gemeinsamen Nenner der Region. Schweiz und Liechtenstein bieten vermögenden Familien ein Umfeld politischer und rechtlicher Stabilität, das in einer Zeit wachsender Debatten um die Vermögensbesteuerung an Bedeutung gewinnt. Das klare Schweizer Votum und der stabile Rechtsrahmen Liechtensteins, seit 1995 Mitglied des EWR, weisen in dieselbe Richtung.
Für die Vermögensordnung mobiler Familien sind beide Standorte ernstzunehmende Optionen. Sie verbinden die Vorzüge des PPLI-Vertrags mit der Nähe zum deutschsprachigen Raum und einem stabilen rechtlichen Umfeld. Welche Struktur im Einzelfall die richtige ist, lässt sich nur nach Prüfung der konkreten Situation mit qualifizierter steuerlicher und rechtlicher Beratung beantworten.
PPLI.com ist das globale Zentrum für Private Placement Life Insurance und begleitet Familien und ihre Berater in sieben Sprachen. Für den nächsten Schritt vereinbaren Sie ein vertrauliches Gespräch.

Eldar verantwortet Strategie, Research und Partnerschaften von PPLI.com. Er hat PPLI.com 2020 übernommen und befasst sich seitdem mit Private Placement Life Insurance.
Noam Cohen hat diesen Beitrag am 20. Oktober 2026 gegengelesen: die Begriffe, den Praxisbezug zu Privatbanken und Family Offices und die genannten Quellen. Die Durchsicht ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und keine Freigabe im Sinne unserer redaktionellen Standards; Rechtsstand und Zahlen prüfen Ihre eigenen Berater. Hinweise auf Fehler: [email protected].
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