Im Direktdepot werden Dividenden, Zinsen und jeder realisierte Veräußerungsgewinn in dem Jahr erfasst, in dem sie anfallen: 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, effektiv rund 26,375 Prozent (§ 32d Abs. 1 EStG). Jeder Wechsel des Verwalters, der einen Verkauf auslöst, ist eine weitere Abrechnung. Es verzinst sich stets nur das, was nach der Steuer übrig bleibt.
Die Anlagen liegen im Versicherungsmantel. Ist es eine echte fondsgebundene Lebensversicherung, wird nur der Unterschiedsbetrag zwischen Leistung und Summe der Beiträge besteuert, und dieser erst bei Auszahlung oder Rückkauf (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG). Umschichtungen, die das Versicherungsunternehmen vornimmt, lösen für Sie keinen Besteuerungstatbestand aus. Darin liegt der Aufschub.
Der Aufschub besteht nur, solange der Vertrag kein vermögensverwaltender Versicherungsvertrag ist: Sobald der wirtschaftlich Berechtigte über die einzelnen Anlagen disponieren kann, werden die Erträge ihm laufend zugerechnet (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG). Im Todesfall gibt es gegenüber dem Depot keinen Einkommensteuervorteil, und der Rückkaufswert ist ein nach dem CRS meldepflichtiges Finanzkonto. Mit den Zahlen dieser Seite beträgt der Vorteil rund 1,7 Millionen nach dreißig Jahren und nahezu nichts nach zwanzig.
Der Verwalter realisiert die Gewinne jedes Jahr, und 26,375 Prozent gehen jedes Jahr ab. Das Kapital verzinst sich mit 4,42 Prozent: aus zehn Millionen werden in dreißig Jahren rund 36,6 Millionen.
Auf dem Weg wird nichts besteuert. Nach Kosten verzinst sich der Mantel mit 5,40 Prozent: 48,4 Millionen brutto, 38,3 Millionen nach den einmalig beim Rückkauf gezahlten 26,375 Prozent auf den Unterschiedsbetrag.
Auf zehn Millionen, die 3 Prozent ausschütten, werden 300.000 Euro Dividenden mit rund 26,375 Prozent belegt, also etwa 79.000 Euro Steuer, die nicht wieder mitverzinst werden.
Die Dividenden werden brutto im Mantel wiederangelegt. Kein Steuerabzug im laufenden Jahr, ein einziger Auszug. Sie werden erst als Teil des Unterschiedsbetrags beim Rückkauf besteuert, wenn er fällig wird.
Im Direktdepot 26,375 Prozent auf die realisierten Gewinne jedes Jahr, transparent und ohne Überraschung.
Kann der wirtschaftlich Berechtigte über die einzelnen Anlagen disponieren, ist es ein vermögensverwaltender Versicherungsvertrag: die Erträge werden ihm laufend zugerechnet (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG), der Aufschub entfällt, und die Policenkosten kommen obendrauf. Die Police verliert gegen das Depot.
Für eine in der Schweiz ansässige Privatperson ist der Kapitalgewinn aus Privatvermögen ohnehin steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG). Das Direktdepot verzinst sich auf Kursgewinnen ohne Einkommensteuer.
Der Mantel schiebt eine Einkommensteuer auf, die auf Kursgewinnen gar nicht anfiele. Auf den reinen Kapitalgewinn ist der Aufschubvorteil in der Schweiz daher kleiner als in Deutschland; die Police trägt hier ihre Kosten ohne steuerlichen Gegenwert. Ihr Sinn liegt in der Nachfolge und im Schutz, nicht im Einkommensteueraufschub.
Hält die Familie eine wesentliche Beteiligung im Sinne des § 17 EStG (mindestens 1 Prozent), greift bei Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG mit der fiktiven Veräußerung, sofern in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkte Steuerpflicht bestand.
Eine Lebensversicherungspolice ist keine Beteiligung im Sinne des § 17 EStG und löst für sich genommen keine Wegzugsbesteuerung aus. Der Vertrag begleitet die Familie beim Umzug ohne Rückkauf. Ob er mittelbar solche Anteile hält, ist im Einzelfall zu prüfen.
Sie verkaufen, was Sie brauchen. Mit den Zahlen der Seite ist das Direktdepot rund 23,7 Millionen wert, und die Steuer wurde auf dem Weg bereits gezahlt.
Voller Rückkauf im Jahr zwanzig: die Police ist brutto rund 28,6 Millionen wert, 26,375 Prozent auf 18,6 Millionen Unterschiedsbetrag sind rund 4,9 Millionen, es bleiben etwa 23,7 Millionen. Nahezu gleich, teils weniger: der Aufschub braucht mehr Zeit, um die Kosten zu schlagen.
| Bruttowert in der Police, vor dem Rückkauf | |
| Steuer beim Rückkauf auf den Unterschiedsbetrag | |
| Unterschied am Ende, zugunsten der Police | |
| Steuer, die die Police im ersten Jahr aufschiebt | |
| Höchstkosten, unter denen die Police bleiben muss | |
| Halbeinkünfte-Alternative nach 62 und 12 Jahren |
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