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PPLI-Strategie

Bitcoin und Ethereum im Fondsvehikel: die Regulierung von Kryptowerten in PPLI-Verträgen 2026

1. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit · Von

Die Regulierung von Kryptowerten hat 2026 einen Wendepunkt erreicht. Mit der Zulassung von Bitcoin- und Ethereum-ETFs, der bilanziellen Verankerung durch ASU 2023-08 und der Übernahme institutioneller Verwahrstandards durch große globale Banken haben Bitcoin und Ethereum ihren Übergang von spekulativen Vermögenswerten zu legitimen Bausteinen institutioneller Portfolios abgeschlossen. Für Familien mit sehr großem Vermögen, die nennenswerte Positionen halten, lautet die Frage nicht mehr, ob sie diese in eine anspruchsvolle Vermögensstruktur einbringen, sondern wie es am besten geschieht. Das Fondsvehikel innerhalb eines PPLI-Vertrags bietet dafür einen der wirksamsten Rahmen: institutionelle Verwahrung, Steueraufschub, Vermögensschutz und geordnete Nachfolge.

Für einen vollständigen Überblick lesen Sie unsere Analyse der Private Placement Lebensversicherung (PPLI).

Ob der Versicherungsmantel anerkannt wird, entscheidet für Anleger mit Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz oder Liechtenstein das jeweilige Wohnsitzrecht, flankiert von den Produktvorgaben des Emissionslandes wie Luxemburg oder Liechtenstein, während die hier maßgebliche 55-%-Diversifikationsgrenze der Section 817(h) US-Bundesrecht bleibt und allein US-Steuerpflichtige bindet.

Eine Anmerkung zur Terminologie

Das Anlagevehikel innerhalb eines PPLI-Vertrags trägt je nach Markt unterschiedliche Namen. Der amerikanische Markt spricht vom insurance dedicated fund (IDF), die luxemburgische Praxis vom fonds interne dédié. Das Prinzip ist dasselbe, nämlich ein Vehikel unter der Führung eines zugelassenen Verwalters, in dem der Rückkaufswert angelegt wird. Die Rechtsrahmen sind es nicht. Dieser Beitrag behandelt weit überwiegend die amerikanischen Diversifikationsregeln (Section 817h): Wo es um US-Recht geht, steht daher IDF; wo das Prinzip beiderseits gilt, steht «Fondsvehikel».

Bitcoin und Ethereum 2026: institutionelle Reife

Der Kryptomarkt von 2026 hat mit jenem vor fünf Jahren wenig gemein. Bitcoin hat sich als «digitales Gold» etabliert, als Reserveaktivum mit geringer Korrelation zu den Aktienmärkten, das Pensionskassen, Stiftungsvermögen und Family Offices mit 1 bis 5 % beimischen. Ethereum hat sich als dominierende Infrastruktur der dezentralen Finanzwirtschaft (DeFi), dezentraler Anwendungen und der Tokenisierung realer Vermögenswerte durchgesetzt.

Die 2024 zugelassenen Spot-ETFs auf Bitcoin und Ethereum haben mehr als 100 Milliarden US-Dollar angezogen und institutionellen Anlegern einen regulierten Zugang eröffnet, die zuvor nicht direkt investieren konnten. Institutionelle Verwahrer (Coinbase Custody, Fidelity Digital Assets, Anchorage Digital, BitGo) haben Standards für Sicherheit, Trennung der Bestände und Versicherung etabliert, die den Anforderungen auch strenger PPLI-Versicherer genügen.

Die Formen der Haltung

Die Direkthaltung bedeutet, dass das Fondsvehikel Bitcoin und Ethereum unmittelbar über einen institutionellen Verwahrer hält. Die Bestände liegen im Cold Storage mit Multi-Signature-Protokollen, getrennten Konten und Deckung gegen Verlust oder Diebstahl. Allein der Verwalter darf Transaktionen wie Käufe, Verkäufe und Transfers ausführen, im Einklang mit der Doktrin der Anlegerkontrolle.

Die Haltung über ETFs erlaubt dem Vehikel, statt direkt in ETFs zu investieren. Das vereinfacht Verwahrung und Verwaltung, fügt aber eine Kostenschicht hinzu und schließt die Teilnahme an Staking oder DeFi-Aktivitäten aus.

Die Haltung über spezialisierte Fonds, also aktiv verwaltete Kryptofonds, die Bitcoin, Ethereum und ausgewählte weitere Token kombinieren, bringt Streuung und professionelle Verwaltung. Sie können die Direktpositionen um Engagements in kleiner kapitalisierten Token ergänzen.

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Ethereum-Staking im PPLI-Vertrag

Das Staking von Ethereum verdient im PPLI-Vertrag eine eigene Betrachtung. Gemeint ist das Binden von ETH zur Teilnahme an der Validierung von Transaktionen im Ethereum-Netzwerk gegen eine Rendite, die sich zuletzt um 4 bis 5 % pro Jahr bewegte, variabel und nicht garantiert. Außerhalb des Vertrags gelten Staking-Erträge für US-Steuerpflichtige als ordentlicher Ertrag mit Sätzen von bis zu 54 %; in Deutschland zählen sie beim Privatanleger nach der Verwaltungsauffassung regelmäßig zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Im Inneren eines anerkannten Vertrags laufen sie dagegen ohne laufende Besteuerung auf. Der Vergleich mit Staatsanleihen, der sich hier aufdrängt, führt allerdings in die Irre: Die Staking-Rendite schwankt mit den Netzwerkbedingungen, und das Kursrisiko des ETH übersteigt jedes Zinspapier um ein Vielfaches. Der Mantel verschiebt den Besteuerungszeitpunkt, macht aber aus einem volatilen Kryptoertrag kein Festzinsprodukt. Für deutsche Versicherungsnehmer kommt hinzu: Der Aufschub nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG setzt voraus, dass der Vertrag nicht als vermögensverwaltender Versicherungsvertrag im Sinne von Satz 5 gilt. Die Anlageentscheidungen dürfen also nicht beim Versicherungsnehmer liegen.

Im Fondsvehikel abzuwägen sind: die Wahl des Staking-Anbieters (Lido, Coinbase, Figment und andere), die Entscheidung zwischen liquidem Staking, das den Zugriff auf das Kapital erhält und zugleich Rendite erzeugt, und direktem Staking, das leicht höher rentiert, aber weniger liquide ist, sowie die Bewertung des Slashing-Risikos (Strafen bei Fehlverhalten des Validators).

Compliance mit Blick auf Kryptowerte

Die Diversifikationsanforderungen der Section 817(h) sehen vor, dass kein einzelner Vermögenswert mehr als 55 % des Werts des IDF ausmachen darf. Für ein auf Bitcoin konzentriertes Portfolio heißt das: BTC darf diese Schwelle nicht überschreiten. Treibt die Wertentwicklung sein relatives Gewicht darüber hinaus, muss der Verwalter umschichten, also BTC verkaufen und anderswo reinvestieren, um konform zu bleiben.

Die Volatilität von Kryptowerten macht diese Überwachung kritischer als bei traditionellen Anlageklassen. Ein am Montag konformes Portfolio kann am Freitag die Schwellen verletzen, wenn BTC in einer Woche 30 % zulegt. Automatisierte Überwachungs- und Alarmsysteme sind unerlässlich.

Das Risikomanagement muss die besonderen Risiken, nämlich extreme Volatilität, Verwahrrisiko, entstehendes Regulierungsrisiko und Protokollrisiko bei DeFi, im Kontext des Gesamtvertrags einordnen. Versicherer, die Kryptowerte zulassen, deckeln die Gesamtallokation üblicherweise bei 20 bis 30 % des Vehikels. Das ist eine prudentielle Obergrenze, keine Zielallokation. Für die meisten Familien liegt das angemessene Engagement deutlich darunter und wird mit dem Verwalter kalibriert, ergänzt um Hedgefonds, Private Debt und weitere Anlageklassen, die Streuung und Stabilität beitragen.

Die Tokenisierung realer Vermögenswerte

Bei der Tokenisierung werden reale Vermögenswerte (Immobilien, Kunst, Forderungen, Lizenzeinnahmen) als Token auf einer Blockchain abgebildet. So entsteht eine Anlageklasse, die Merkmale traditioneller Werte (planbare Zahlungsströme, innerer Wert) mit den Vorzügen digitaler Werte (Teilbarkeit, Liquidität, Übertragbarkeit) verbindet. Im Fondsvehikel können tokenisierte Werte Zugang zu Gewerbeimmobilien, Forderungsportfolios, Musik- oder Pharmalizenzen eröffnen, also zu Anlagen, die historisch Tickets von 1 bis 10 Millionen US-Dollar verlangten.

Die fortgeschrittensten Jurisdiktionen, darunter Bermuda, Singapur und Luxemburg, passen ihren Rahmen an, um Verwahrung und Handel tokenisierter Werte in institutionellen Vehikeln aufzunehmen, Fondsvehikel von PPLI-Verträgen eingeschlossen. Die Aussichten für 2027 lassen erwarten, dass die Tokenisierung zu den bedeutendsten Entwicklungen an der Schnittstelle von Blockchain und Vermögensverwaltung zählen wird.

Family Offices, die diese Entwicklungen verfolgen und ihre Verträge darauf ausrichten, stehen an der Spitze der nächsten Welle der generationsübergreifenden Vermögenssicherung.

Für einen Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in Deutschland oder der Schweiz richtet sich die steuerliche Behandlung des Vertrags und der darin gehaltenen Kryptowerte nach dem Wohnsitzrecht. In Deutschland entscheidet § 20 EStG (einschließlich der 12/62-Regel und der Anforderungen an den Mindesttodesfallschutz) darüber, ob Erträge statt laufend mit Abgeltungsteuer erst bei Auszahlung erfasst werden, gegebenenfalls nur hälftig zum persönlichen Satz. Diese Prüfung gehört in die Hände eines örtlichen Beraters.

Den Platz von Bitcoin und Ethereum in einem PPLI-Vertrag, von der Versichererwahl über die Verwahrung bis zur Vertragsgestaltung, loten wir auf Wunsch in einer vertraulichen Beratung mit Ihnen aus.


Die vorstehenden Informationen dienen ausschließlich pädagogischen und informativen Zwecken. Sie stellen weder eine rechtliche, steuerliche, finanzielle, anlagebezogene, treuhänderische noch versicherungsbezogene Beratung dar. Die Tragfähigkeit jeder PPLI-Struktur hängt von der Jurisdiktion, der Eignung des Kunden, der Dokumentation, der regulatorischen Konformität und der Prüfung durch zugelassene Fachberater ab.

Eldar Edmond Grady
Über den Autor
CEO von PPLI.com

Eldar verantwortet Strategie, Research und Partnerschaften von PPLI.com. Er hat PPLI.com 2020 übernommen und befasst sich seitdem mit Private Placement Life Insurance.

Eldar Edmond Grady, CEO of PPLI.com
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Eldar Edmond Grady · CEO, PPLI.com

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