Von Aktien in Private Credit wechseln, den enttäuschenden Verwalter ersetzen, nach einem Zinszyklus neu gewichten: jedes Mal wird etwas verkauft, und für eine in Deutschland ansässige Person wird der realisierte Gewinn mit rund 26,375 Prozent Abgeltungsteuer belegt (§ 32d Abs. 1 EStG zzgl. Solidaritätszuschlag). Die Steuer verlässt das Depot, bevor das Geld wieder arbeitet.
Die Anlagen sind die des Versicherers, im gesonderten Vermögen, das den Vertrag deckt. Die Familie wählt zwischen Körben und Profilen, kann den Korb wechseln und einen Verwalter vorschlagen, und der Versicherer kann die Depotbank wechseln. Der Vertrag und die Beiträge ändern sich nicht, und der Ertrag entsteht erst beim Rückkauf, weil die vom Versicherer vorgenommenen Umschichtungen kein Besteuerungstatbestand des Versicherungsnehmers sind (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG).
Der Versicherungsnehmer darf nicht über die einzelnen Anlagen disponieren: kann er es, wird die Police ein vermögensverwaltender Versicherungsvertrag (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG), der Aufschub entfällt, und die Erträge werden laufend transparent besteuert. Die Zahlung der Prämie mit vorhandenen Wertpapieren (Sachprämie) ist in Deutschland eine Veräußerung mit Abgeltungsteuer; in der Schweiz ist sie neutral. Und den Versicherer zu wechseln ist ein Rückkauf: es gibt keine neutrale Übertragung.
Das Mandat wird widerrufen und die Positionen werden liquidiert. Der in fünf Jahren aufgelaufene Gewinn wird mit rund 26,375 Prozent Abgeltungsteuer belegt (§ 32d Abs. 1 EStG zzgl. Solidaritätszuschlag). Was übrig bleibt, geht an den neuen Verwalter, der von einer niedrigeren Basis beginnt.
Die Familie schlägt einen anderen Verwalter vor, und der Versicherer, der die Anlagen des Korbs bestimmt, bestellt ihn für dasselbe dedizierte Fondsvehikel. Vertrag und Beiträge ändern sich nicht; es gibt keinen Rückkauf und, bei gewahrter Versicherungsnatur, keinen Ertrag anzusetzen. Das gesamte Kapital arbeitet weiter.
Das Aktiendepot wird verkauft. Der Veräußerungsgewinn wird mit rund 26,375 Prozent belegt; bei Aktienfondsanteilen bleiben 30 Prozent der Erträge nach der Teilfreistellung steuerfrei (§ 20 InvStG).
Der Versicherungsnehmer wählt einen anderen der im Vertrag benannten Körbe oder bittet um ein anderes Risikoprofil des dedizierten Fonds, das der Versicherer ausführt. Nichts wird im Namen des Versicherungsnehmers realisiert: kein Rückkauf, kein Besteuerungstatbestand (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG).
Die Familie behält das Depot auf den eigenen Namen. Nichts geschieht bis zum Verkauf; in Deutschland wird der Gewinn erst bei der Realisierung besteuert.
Wertpapiere mit stillen Reserven als Sachprämie an den Versicherer zu geben ist eine Veräußerung: für die in Deutschland ansässige Person entsteht der latente Gewinn und es fallen rund 26,375 Prozent Abgeltungsteuer jetzt an. Was in den Korb passt, ohne den Aufschub zu brechen, steht im Beitrag über was eine PPLI-Police halten darf.
Das können Sie. Jeder Verkauf mit Gewinn wird mit rund 26,375 Prozent besteuert, aber niemand bestreitet, dass das Depot Ihnen gehört und dass Sie jede Anlage bestimmen.
Ein Versicherungsnehmer, der über die Veräußerung der Vermögensgegenstände und die Wiederanlage der Erlöse bestimmt, macht die Police zu einem vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag: die Erträge werden ihm laufend und unmittelbar zugerechnet, der Aufschub entfällt, der Mantel wird steuerlich weggedacht (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG). Der Vorteil beruht darauf, dass das Geld nicht von Ihnen gesteuert wird. Die Doktrin hat ihren Beitrag über die Anlegerkontrolle.
Ein Wertpapierdepot zwischen Banken zu übertragen ist für sich kein Verkauf. Die Anschaffungsdaten wandern mit; es entsteht kein Besteuerungstatbestand.
Zwischen ausländischen Versicherungspolicen gibt es keine neutrale Übertragung: keine Regel überträgt Wert und Vertragsbeginn von einer Police auf die andere. Den Versicherer zu wechseln heißt zurückkaufen, den Unterschiedsbetrag mit rund 26,375 Prozent versteuern und eine neue Prämie zahlen. Bei 10.000.000 Euro zu 6 Prozent pro Jahr über zehn Jahre kostet der Rückkauf nach den Annahmen des Rechners unten rund 2.086.000 Euro; die Halbeinkünfte-Alternative senkt dies, wenn die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr und mindestens 12 Jahren erfolgt.
Eine Familie zieht nach Zürich mit einem direkten Depot von CHF 10'000'000. Der private Kapitalgewinn ist dort steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG); jeder Verkauf, um umzudenken, kostet keine Einkommensteuer auf den Kursgewinn.
Der Vertrag läuft ohne Rückkauf weiter. In der Schweiz ist der Aufschubvorteil kleiner, weil der private Kapitalgewinn ohnehin steuerfrei ist; der Mantel dient dort Nachfolge und Struktur. Die Auszahlung ist steuerfrei nur unter den Vorsorge-Bedingungen des Art. 20 Abs. 1 lit. a DBG (Alter 60, Laufzeit mindestens 5 Jahre, Abschluss vor Alter 66). Der Rückkaufswert unterliegt der kantonalen Vermögenssteuer.
| Endwert außerhalb der Police, vor der Steuer des letzten Verkaufs | |
| Steuer des letzten Verkaufs, außerhalb der Police | |
| Endvermögen netto außerhalb der Police | |
| Endwert in der Police, vor dem Rückkauf (netto der jährlichen Kosten) | |
| Steuer beim Rückkauf: Satz auf (Endwert minus Beiträge) | |
| Endvermögen netto in der Police | |
| Differenz zugunsten der Police | |
| Versicherer im angegebenen Jahr wechseln: Steuer des Rückkaufs |
| Kategorie | Investierte Prämie | Wertpapiervermögen |
|---|---|---|
| N | Kein Mindestbetrag | Kein Mindestbetrag |
| A | 125.000 Euro | 250.000 Euro oder mehr |
| B | 250.000 Euro | 500.000 Euro oder mehr |
| C | 250.000 Euro | 1.250.000 Euro oder mehr |
| D | 1.000.000 Euro | 2.500.000 Euro oder mehr |
Die Flexibilität eines echten Versicherungsmantels ist in Deutschland eine Frage des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG und in Luxemburg des Rundschreibens der Aufsicht. Nichts hier ersetzt die Lektuere des Vertrags und der zum Zeitpunkt der Unterschrift geltenden Norm. Wo ein Punkt nicht verifiziert ist, sagt es der Text.
Zuletzt aktualisiert: 10. September 2026. Diese Seite dient der Information und stellt keine rechtliche, steuerliche, anlage- oder versicherungsbezogene Beratung dar. Unsere redaktionellen Standards erklären, wie wir dieses Material prüfen und korrigieren.
Verschlüsselte Verbindung. Ihre Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet; wir verkaufen keine personenbezogenen Daten.