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Steuereffizienz

Erbschaftsteuer-Debatte 2026: FairErben und die Koalition

20. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit · Von Eldar Edmond Grady

Im Januar 2026 hat die SPD ein Konzept mit dem Namen „FairErben" vorgelegt. Sein Kern: große Erbschaften sollen deutlich höher besteuert werden als bisher. Die Reaktion von CDU und CSU fiel erwartbar aus – Ablehnung, verbunden mit dem Hinweis, dass der Koalitionsvertrag eine solche Reform nicht vorsieht. Parallel dazu hat sich die Vermögensteuer zum neuen Schlachtfeld der Koalition entwickelt: von der einen Seite als Gerechtigkeitsfrage aufgerufen, von der anderen als Standortrisiko verworfen. Wer die deutsche Steuerpolitik seit Jahrzehnten beobachtet, erkennt das Muster. Wer ein Familienvermögen über Generationen zu führen hat, sollte es trotzdem ernst nehmen.

Was auf dem Tisch liegt – und was nicht

Zunächst die Fakten, nüchtern sortiert. „FairErben" ist ein Parteikonzept, kein Gesetzentwurf. Es zielt auf eine stärkere Belastung großer Erbschaften und adressiert damit einen Befund, der in der Verteilungsdebatte seit Jahren wiederkehrt: dass sehr große Vermögensübergänge durch Verschonungsregeln und Gestaltung im Ergebnis oft niedriger belastet werden als mittlere. Die Union lehnt das Konzept ab. Im Koalitionsvertrag findet sich keine Verabredung zu einer Reform der Erbschaftsteuer zulasten großer Vermögen – und ohne eine solche Verabredung fehlt jedem Vorhaben dieser Größenordnung die parlamentarische Grundlage innerhalb der laufenden Legislaturperiode.

Die Vermögensteuer wiederum ist rechtlich seit 1997 ausgesetzt, politisch aber nie beerdigt worden. Dass sie nun als Konfliktlinie zwischen den Koalitionspartnern verhandelt wird, sagt weniger über ihre kurzfristige Realisierungswahrscheinlichkeit als über die fiskalische Grundstimmung: Der Verteilungsdruck auf große Privatvermögen nimmt zu, nicht ab. Es gibt derzeit kein Gesetz, keinen Referentenentwurf, keinen Koalitionsbeschluss. Es gibt eine Debatte. Beides sollte man weder verwechseln noch gegeneinander ausspielen.

Warum die Debatte trotzdem Planungsrelevanz hat

Familienvermögen werden in Dekaden geführt, Steuerpolitik in Legislaturperioden gemacht. Aus dieser Asymmetrie folgt die eigentliche Lehre der aktuellen Auseinandersetzung: Wer seine Nachfolgeplanung an der jeweils geltenden Rechtslage ausrichtet und auf deren Fortbestand vertraut, plant auf Sicht von vier Jahren – sein Vermögen aber muss vierzig überstehen. Die Geschichte der deutschen Erbschaftsteuer ist eine Geschichte wiederkehrender Verfassungsgerichtsentscheidungen und Nachbesserungen; die Verschonung von Betriebsvermögen steht seit Jahren unter Beobachtung, und jede künftige Reform wird mit hoher Wahrscheinlichkeit an den großen Übergängen ansetzen, nicht an den kleinen.

Hinzu kommt der demografische Faktor. Die geburtenstarken Unternehmerjahrgänge übergeben in den kommenden fünfzehn Jahren; das Volumen der Vermögensübergänge erreicht historische Dimensionen. Je größer die übertragene Masse, desto größer der fiskalische Appetit – diese Gleichung hat bisher in jeder Dekade gestimmt. Eine Debatte, die heute ergebnislos endet, definiert häufig das Koordinatensystem der Reform von übermorgen.

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Was besonnene Familien jetzt tun – und was nicht

Aus Debatten folgt kein Aktionismus. Übertragungen, die allein aus Angst vor künftigen Steuersätzen vorgezogen werden, schaffen regelmäßig neue Probleme: Kontrollverlust, unfertige Nachfolger, Strukturen, die zur Familie nicht passen. Die angemessene Reaktion ist eine andere – sie besteht darin, die eigene Struktur so aufzustellen, dass sie unter verschiedenen steuerpolitischen Szenarien tragfähig bleibt.

Dazu gehören die bekannten Instrumente des geltenden Rechts: die planvolle Nutzung der persönlichen Freibeträge, die sich alle zehn Jahre erneuern; Schenkungen zu Lebzeiten mit Nießbrauchs- oder Rückforderungsvorbehalten; die Ordnung des Vermögens in übertragungsfähige Einheiten. Dazu gehört auch die Frage des Vermögensträgers. Eine fondsgebundene Versicherungslösung etwa bündelt Kapitalvermögen in einem einzigen Vertrag, dessen Bezugsrechte sich präzise und ohne erbrechtliche Umwege zuordnen lassen – ein Strukturvorteil, der unabhängig davon Bestand hat, wie künftige Tarife aussehen. Die Erbschaftsteuer auf die Todesfallleistung schafft der Mantel nicht ab; was er schafft, ist Ordnung, Zuordnung und Flexibilität im Zeitpunkt der Übertragung. Wie das im Einzelnen wirkt, zeigen unsere Beiträge in der Rubrik Nachlassplanung und die Grundlagen des Versicherungsmantels.

Nicht zu unterschätzen ist schließlich der Faktor Zeit. Strukturen, die erst unter dem Eindruck eines konkreten Gesetzentwurfs errichtet werden, geraten in den Verdacht der Ad-hoc-Gestaltung und stehen unter Zeitdruck, der Fehler produziert. Strukturen, die in ruhigen Zeiten mit Bedacht aufgebaut wurden, haben beides nicht nötig.

Einordnung: Debatte ernst nehmen, ohne ihr zu folgen

Die wahrscheinlichste Entwicklung für die laufende Legislaturperiode ist Stillstand in der Sache bei anhaltendem Lärm in der Debatte. „FairErben" wird ohne die Union nicht Gesetz; die Vermögensteuer bleibt Verhandlungsmasse. Doch die Richtung des Drucks ist eindeutig, und die nächste Bundestagswahl, die nächste Haushaltslücke oder die nächste Karlsruher Entscheidung kann die Koordinaten verschieben. Familien, die jetzt – ohne Hektik, aber ohne Aufschub – ihre Übertragungsstruktur ordnen, verwandeln politisches Risiko in eine Terminfrage. Familien, die warten, verwandeln es in ein Vermögensrisiko.

Welche Schritte in Ihrer Konstellation tragen, welche Freibeträge, Träger und Zeitpunkte zusammenpassen, lässt sich seriös nur im Einzelfall beurteilen – im Zusammenspiel mit qualifizierten Steuerberatern und Rechtsanwälten, die Ihre Familien- und Vermögensstruktur kennen. Die steuerlichen Grundlagen des Versicherungsmantels vertiefen wir laufend in unserer Rubrik Steuereffizienz.


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