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Vertrauliche Beratung

Fondspolice oder Private Placement Lebensversicherung: Wo das eine endet und das andere beginnt

19. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit · Von · Geprüft von Noam Cohen
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Fondspolice wählt aus der Fondsliste des Versicherers; der PPLI-Vertrag hält ein eigenes Depot mit eigenem Verwalter und eigener Depotbank, zu institutionellen Konditionen.
  • Steuerlich gilt für beide derselbe § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG: Unterschiedsbetrag, 12/62 und 15 Prozent Teilfreistellung. Die Fondspolice ist kein schlechterer Vertrag, nur ein kleinerer.
  • Unterhalb der Mindestbeträge der Versicherer und mit Publikumsfonds genügt die Fondspolice; mit eigener Strategie, Einzeltiteln oder Privatmarktanlagen beginnt der Vertrag.

Wer in Deutschland nach einer steuerlich geschickten Form der Fondsanlage sucht, stößt auf zwei Angebote, die auf den ersten Blick dasselbe tun: die Fondspolice, wie sie jeder Versicherer ab 50 Euro im Monat verkauft, und den PPLI-Vertrag, wie ihn liechtensteinische und luxemburgische Versicherer für Depots im Millionenbereich anbieten. Beide stehen im selben Paragrafen des Einkommensteuergesetzes. Beide stunden die Steuer bis zur Auszahlung. Und doch sind es verschiedene Instrumente für verschiedene Vermögen. Dieser Beitrag zieht die Grenze, damit niemand das eine kauft, wenn er das andere braucht.

Dasselbe Gesetz, zwei Welten

Steuerlich sind Fondspolice und Private Placement Lebensversicherung Geschwister. Für beide gilt § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG: Besteuert wird der Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlung und Beiträgen, erst bei Rückkauf oder Ablauf, nach zwölf Jahren und dem 62. Lebensjahr nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz. In beiden fällt während der Laufzeit keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an, in beiden ist die Todesfallleistung einkommensteuerfrei, in beiden bleiben nach Satz 9 15 Prozent des Unterschiedsbetrags steuerfrei, soweit er aus Fondserträgen stammt. Wer den Steuervorteil sucht, bekommt ihn bei beiden.

Der Unterschied liegt in dem, was im Vertrag liegt und wer darüber bestimmt. Die Fondspolice bietet eine Liste von Publikumsfonds und ETFs, aus der der Kunde wählt und zwischen denen er wechselt. Der PPLI-Vertrag enthält ein Depot, das nur für diesen Vertrag zusammengestellt ist: Einzeltitel, Anleihen, institutionelle Anteilsklassen, bei entsprechendem Volumen Private Equity und Hedgefonds, verwaltet von einem Vermögensverwalter, den der Kunde benennt, auf einem Konto bei einer Depotbank, die der Kunde wählt. Aus diesem Unterschied folgt alles andere.

Was die Fondspolice gut kann

Die Fondspolice hat drei Stärken, die der PPLI-Vertrag nicht hat. Erstens darf der Kunde selbst entscheiden. Weil die Anlagen auf öffentlich vertriebene Fonds und Indexanlagen beschränkt sind, greift Satz 5 des Gesetzes nicht, der den vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag definiert. Der Kunde kann Fonds tauschen, so oft er will, ohne den Steueraufschub zu gefährden. Zweitens ist sie einfach. Kein Verwaltermandat, keine Depotbank, kein Liechtensteiner Vertragsrecht; der Vertrag läuft bei einem deutschen Versicherer unter deutscher Aufsicht, und die Steuer wird bei Auszahlung einbehalten. Drittens hat sie die Rentenoption: Wer die Police nicht als Kapital, sondern als lebenslange Rente auszahlen lässt, versteuert nur den Ertragsanteil, bei Rentenbeginn mit 65 Jahren 18 Prozent der Rente, nach § 22 Nummer 1 EStG. Für die Altersvorsorge ist das ein starkes Argument.

Die Schwächen sind bekannt. Die Fondsauswahl ist die des Versicherers. Die Kosten setzen sich aus Abschlusskosten, die nach § 169 VVG auf mindestens fünf Jahre verteilt werden, laufenden Verwaltungskosten des Versicherers und den Kosten der Fonds zusammen; die Effektivkostenquote, die der Versicherer seit 2015 ausweisen muss, zeigt, was davon übrig bleibt. Bei Provisionstarifen zahlt der Kunde den Vermittler über Jahre mit, bei Nettotarifen gegen Honorar. Wer eine Fondspolice für ein Vermögen von fünf Millionen Euro abschließt, zahlt die Kostenquote eines Retailprodukts auf ein institutionelles Volumen, und das ist der Punkt, an dem die Fondspolice endet.

Wo die Fondspolice endet

Ab einer gewissen Größe passt das Depot nicht mehr in die Fondsliste. Wer Einzelaktien hält, Anleihen direkt kauft, in Private Equity oder Hedgefonds investiert ist oder einen Vermögensverwalter mit eigener Strategie hat, findet das in keiner Fondspolice wieder. Wer sein bestehendes Depot als Sachprämie einbringen will, statt es zu verkaufen und den Erlös einzuzahlen, braucht einen Versicherer, der Wertpapiere annimmt. Wer die Depotbank behalten will, bei der die Familie seit Jahrzehnten ist, braucht einen Versicherer, der mit externen Depotbanken arbeitet. Und wer Familienmitglieder in der Schweiz oder in anderen EU-Ländern hat, braucht einen Vertrag, der einen Wohnsitzwechsel ohne Neuabschluss übersteht.

All das bietet der PPLI-Vertrag, und er bietet es zu Kosten, die mit dem Volumen fallen statt steigen. Für Verträge im Millionenbereich rechnet die Branche auf der Vertragsebene mit einer Größenordnung von einem halben Prozent im Jahr; der Verwalter kommt hinzu, wie im Depot auch. Wie der PPLI-Vertrag funktioniert, vom Einbringen des Depots bis zur Auszahlung, steht auf unserer Seite zur Private Placement Lebensversicherung.

Was der PPLI-Vertrag verlangt

Der Preis für die Freiheit der Anlage ist die Kontrolle über die Anlage. Weil im PPLI-Vertrag Einzeltitel und institutionelle Anlagen liegen, greift Satz 5: Der Kunde darf die Strategie bestimmen, den Verwalter und die Depotbank wählen, aber keine Weisungen zu einzelnen Käufen und Verkäufen erteilen. Wer das nicht aushält, bekommt im PPLI-Vertrag keinen Steueraufschub und sollte bei der Fondspolice bleiben, wo er die Fonds selbst tauschen darf. Dazu kommen der Mindesttodesfallschutz, den beide Produkte kennen, und ein Aufwand bei der Steuererklärung, den die Fondspolice nicht hat: Der ausländische Versicherer behält keine Abgeltungsteuer ein, der Kunde erklärt die Erträge bei Auszahlung in der Anlage KAP, und der Abschluss wird dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Ob der Vertrag in Liechtenstein oder Luxemburg geführt wird, entscheidet nicht die Steuer, sondern die Geografie der Familie.

Die Entscheidung in vier Fragen

Wie groß ist das Vermögen, das in den Vertrag soll? Unter einer Million Euro ist der PPLI-Vertrag selten wirtschaftlich; die Versicherer setzen eigene Mindestbeiträge, und die Einrichtungskosten brauchen Volumen. Was liegt im Depot? Nur Publikumsfonds und ETFs: Fondspolice, sofern die Kosten stimmen. Einzeltitel, Anleihen, Alternative: PPLI-Vertrag. Wer soll entscheiden? Sie selbst, Fonds für Fonds: Fondspolice. Ein Verwalter nach Ihrer Strategie: PPLI-Vertrag. Und wie lange und wofür? Altersvorsorge mit Rentenoption: Fondspolice. Vermögen, das über Generationen und Grenzen gehalten werden soll: PPLI-Vertrag, mit Begünstigtenklausel und Vertrag, der mitzieht.

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Es gibt Familien, für die beides richtig ist: eine Fondspolice für die Altersvorsorge der Eltern und ein PPLI-Vertrag für das Depot, das an die Kinder gehen soll. Falsch ist nur, das eine zu kaufen, wenn man das andere braucht: den PPLI-Vertrag für 200.000 Euro in zwei ETFs, oder die Fondspolice für ein aktiv verwaltetes Depot von zehn Millionen. Für wen der PPLI-Vertrag grundsätzlich passt, steht hier ohne Verkaufsrhetorik.

Häufige Fragen

Ist eine Fondspolice dasselbe wie ein PPLI-Vertrag?
Steuerlich ja, beide fallen unter § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG. In der Anlage nein: Die Fondspolice bietet eine Fondsliste des Versicherers, der PPLI-Vertrag ein individuelles Depot mit eigenem Verwalter und eigener Depotbank.

Darf ich in der Fondspolice die Fonds selbst tauschen?
Ja. Weil die Anlagen auf öffentlich vertriebene Fonds und Indexanlagen beschränkt sind, greift Satz 5 des Gesetzes nicht. Im PPLI-Vertrag mit Einzeltiteln ist das anders; dort darf nur der Verwalter entscheiden.

Fällt in der Fondspolice eine Vorabpauschale an?
Nein. Wie im PPLI-Vertrag hält der Versicherer die Fondsanteile; der Kunde wird erst bei Auszahlung besteuert. Was die Vorabpauschale im Depot kostet, haben wir vorgerechnet.

Ab welchem Betrag lohnt sich der PPLI-Vertrag statt der Fondspolice?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Unter einer Million Euro ist der PPLI-Vertrag selten wirtschaftlich, und entscheidend ist weniger der Betrag als die Frage, ob das Depot Anlagen enthält, die in keine Fondsliste passen, und wie viel Steuer es jedes Jahr auslöst.

Kann ich eine Fondspolice in einen PPLI-Vertrag umwandeln?
Nicht steuerneutral. Der Wechsel des Versicherers ist ein Rückkauf mit Besteuerung des Unterschiedsbetrags und ein Neuabschluss mit neuer Zwölfjahresfrist. Wer beides braucht, führt in der Regel beide Verträge nebeneinander.

Welche Rentenoption hat der PPLI-Vertrag?
Die meisten PPLI-Verträge sind Kapitalversicherungen gegen Einmalbeitrag und werden als Kapital ausgezahlt oder im Todesfall an die Begünstigten geleistet. Eine Verrentung mit Ertragsanteilbesteuerung ist die Domäne der Fondspolice und der Rentenversicherung.

Was ist eine Nettopolice?
Eine Fondspolice ohne eingerechnete Vermittlerprovision; der Kunde zahlt den Berater gegen Honorar. Bei langen Laufzeiten senkt das die Effektivkosten deutlich. Im PPLI-Vertrag wird die Vergütung des Vermittlers ohnehin offen ausgewiesen, und Sie sollten darauf bestehen.

Gilt die 12/62-Regel für beide?
Ja. Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und nach dem 62. Lebensjahr bedeutet in beiden Produkten die hälftige Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz, sofern der Mindesttodesfallschutz eingehalten ist.

Quellen und Rechtsgrundlagen

§ 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG, Sätze 1 bis 9; § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG (Ertragsanteil); § 169 Absatz 3 VVG (Verteilung der Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre); BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009, IV C 1 - S 2252/07/0001; BFH, Urteil vom 26. März 2019, VIII R 36/15; unsere Darstellung der 12/62-Regel.

Zuletzt geprüft am 19. Oktober 2026. Wie wir Quellen auswählen und Fehler korrigieren, steht in unseren redaktionellen Standards.


Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer-, Anlage- oder Versicherungsberatung dar. Welches Instrument zu Ihrem Vermögen passt, hängt von Volumen, Anlagestil, Horizont und Familiensituation ab und gehört vor Abschluss zu Ihren Beratern. Für den nächsten Schritt vereinbaren Sie ein vertrauliches Gespräch.

Eldar Edmond Grady
Über den Autor
CEO von PPLI.com

Eldar verantwortet Strategie, Research und Partnerschaften von PPLI.com. Er hat PPLI.com 2020 übernommen und befasst sich seitdem mit Private Placement Life Insurance.

Noam Cohen
Fachlich gegengelesen
Noam Cohen · Private Banking & Institutional Relations, PPLI.com

Noam Cohen hat diesen Beitrag am 20. Oktober 2026 gegengelesen: die Begriffe, den Praxisbezug zu Privatbanken und Family Offices und die genannten Quellen. Die Durchsicht ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und keine Freigabe im Sinne unserer redaktionellen Standards; Rechtsstand und Zahlen prüfen Ihre eigenen Berater. Hinweise auf Fehler: info@ppli.com.

Eldar Edmond Grady, CEO of PPLI.com
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Eldar Edmond Grady · CEO, PPLI.com

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