🌐||||||||||||
PPLI.com
Analysen zur Private Placement Lebensversicherung für Familien in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Vertrauliche Beratung

Lebensversicherung und Erbschaftsteuer: Bezugsrecht, Freibeträge und die Über-Kreuz-Gestaltung

26. Oktober 2026 · 10 Min. Lesezeit · Von · Geprüft von Noam Cohen

Die Todesfallleistung einer Lebensversicherung ist in Deutschland einkommensteuerfrei. Viele Familien schließen daraus, sie sei überhaupt steuerfrei, und erfahren erst beim Finanzamt, dass die Erbschaftsteuer davon nichts weiß. Ob auf drei Millionen Euro aus einer Police später nichts, 475.000 Euro oder 494.000 Euro Steuer anfallen, entscheidet sich bei Vertragsabschluss: daran, wer Versicherungsnehmer ist, wessen Leben versichert ist, wer die Prämien zahlt und wer bezugsberechtigt ist. Dieser Beitrag erklärt die Regeln, rechnet zwei Fälle durch und zeigt, wo die bekannte Über-Kreuz-Gestaltung trägt und wo nicht.

Einkommensteuerfrei, aber nicht erbschaftsteuerfrei

§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG besteuert den Unterschiedsbetrag einer Lebensversicherung nur im Erlebensfall und beim Rückkauf. Stirbt die versicherte Person, ist die Leistung beim Begünstigten frei von Einkommensteuer, gleich wie hoch die aufgelaufenen Erträge sind. Das gilt auch für eine Private Placement Lebensversicherung, sofern sie steuerlich als Lebensversicherung anerkannt ist.

Die Erbschaftsteuer folgt einer anderen Logik. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen jeder Vermögensvorteil, den ein Dritter beim Tod des Erblassers aus einem Vertrag erwirbt, den der Erblasser geschlossen hat. Die Lebensversicherung mit Bezugsrecht ist der Lehrbuchfall dieser Vorschrift. Besteuert wird die volle Versicherungsleistung, nicht nur der Ertrag, und zwar beim Bezugsberechtigten nach seiner Steuerklasse.

Drei Rollen im Vertrag und was sie steuerlich bedeuten

Jede Lebensversicherung kennt drei Rollen, die nicht bei derselben Person liegen müssen: den Versicherungsnehmer, der den Vertrag schließt und die Rechte daraus hält; die versicherte Person, an deren Tod die Leistung hängt; und den Bezugsberechtigten, der das Geld erhält. Dazu kommt eine vierte Frage, die die Finanzverwaltung stellt: Wer hat die Prämien tatsächlich bezahlt? Seit den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011, heute R E 3.7 Abs. 2 ErbStR 2019, kommt es darauf an, ob und inwieweit der Begünstigte die Prämien selbst getragen hat.

GestaltungWer stirbtErbschaftsteuer
Vater ist Versicherungsnehmer und versicherte Person, Tochter ist bezugsberechtigtVaterJa, volle Leistung bei der Tochter (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)
Tochter ist Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte, versichert ist der Vater, die Tochter zahlt die Prämien selbstVaterNein, die Leistung stammt aus ihrem eigenen Vertrag
Wie zuvor, aber der Vater zahlt die PrämienVaterJa, soweit der Vater gezahlt hat; jede Prämie kann zudem eine Schenkung sein
Vater ist Versicherungsnehmer, versichert ist die TochterVater, Tochter lebtDer Vertrag fällt in den Nachlass, angesetzt mit dem Rückkaufswert (§ 12 Abs. 4 BewG)

Freibeträge und Steuersätze

Die Freibeträge nach § 16 ErbStG gelten für alles, was ein Erwerber innerhalb von zehn Jahren von derselben Person erhält, also für die Versicherungsleistung und den übrigen Nachlass zusammen (§ 14 ErbStG). Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 Euro, Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Enkel eines vorverstorbenen Kindes ebenfalls 400.000 Euro. Eltern und Großeltern erhalten beim Erwerb von Todes wegen 100.000 Euro, Geschwister, Nichten, Neffen und alle anderen nur 20.000 Euro. Für Ehegatten kommt der Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro hinzu (§ 17 ErbStG), der um steuerfreie Hinterbliebenenrenten gekürzt wird.

Über dem Freibetrag gilt in Steuerklasse I, also für Ehegatten, Kinder und Enkel, nach § 19 ErbStG ein Satz von 7 Prozent bis 75.000 Euro, 11 Prozent bis 300.000 Euro, 15 Prozent bis 600.000 Euro, 19 Prozent bis 6 Millionen Euro, 23 Prozent bis 13 Millionen Euro, 27 Prozent bis 26 Millionen Euro und 30 Prozent darüber. Der Satz gilt jeweils für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht nur für den Teil oberhalb der Stufe. In Steuerklasse II liegen die Sätze zwischen 15 und 43 Prozent, in Steuerklasse III zwischen 30 und 50 Prozent. Für einen Neffen kostet dieselbe Police aus dem Beispiel unten 894.000 Euro statt 494.000 Euro, fast doppelt so viel wie für eine Tochter.

Eine Rechnung: drei Millionen Euro an die Tochter

Ein Unternehmer ist Versicherungsnehmer und versicherte Person einer Police, die im Todesfall 3.000.000 Euro auszahlt. Bezugsberechtigt ist seine Tochter, weiteres Vermögen erhält sie von ihm nicht. Vom Erwerb gehen 400.000 Euro Freibetrag ab, steuerpflichtig bleiben 2.600.000 Euro. Der Satz für diese Stufe beträgt 19 Prozent, die Erbschaftsteuer also 494.000 Euro. Wäre die Begünstigte seine Ehefrau, blieben nach 500.000 Euro Freibetrag 2.500.000 Euro steuerpflichtig, die Steuer läge bei 475.000 Euro, vor dem Versorgungsfreibetrag.

Dieselben 3.000.000 Euro wären erbschaftsteuerfrei, wenn die Tochter selbst den Vertrag auf das Leben ihres Vaters geschlossen und die Prämien aus eigenem Vermögen gezahlt hätte. Das ist der Kern der Über-Kreuz-Gestaltung, und es ist zugleich ihr Haken: Das eigene Vermögen der Tochter muss irgendwoher kommen. Schenkt der Vater ihr das Geld für die Prämien, ist diese Schenkung steuerpflichtig und verbraucht den Freibetrag von 400.000 Euro. Die Gestaltung spart also nicht den Freibetrag, sondern die Steuer auf den Zuwachs, der im Vertrag über die Jahre entsteht.

Die Über-Kreuz-Gestaltung unter Ehegatten

Am häufigsten wird über Kreuz zwischen Ehegatten gestaltet: Die Ehefrau schließt eine Police auf das Leben ihres Mannes und ist selbst bezugsberechtigt, der Ehemann eine Police auf das Leben seiner Frau. Stirbt einer von beiden, erhält der andere die Leistung aus seinem eigenen Vertrag. Der Bundesfinanzhof hat 2013 entschieden, dass es dabei auf die Prämienzahlung ankommt: In seinem Fall hatte der Ehemann den Einmalbeitrag für eine Versicherung seiner Frau bezahlt, und was nach ihrem Tod an ihn zurückfloss, war nicht erbschaftsteuerbar, weil das Geld von Anfang an seines war (BFH, Urteil vom 18. September 2013, II R 29/11).

Daraus folgt die Regel für die Praxis. Die Prämien müssen vom Konto und aus dem Vermögen dessen kommen, der später begünstigt ist. Zahlungen von einem Gemeinschaftskonto ordnet die Finanzverwaltung anteilig zu, und soweit der Verstorbene gezahlt hat, wird die Leistung wieder erbschaftsteuerpflichtig. Wer über Kreuz gestaltet, sollte die Herkunft jeder Prämie dokumentieren, bei einer Einmalprämie in Millionenhöhe erst recht. Mehr zur Gestaltung von Bezugsrechten steht in unserem Beitrag zur Nachlassplanung mit der Lebensversicherung.

Wenn der Versicherungsnehmer zuerst stirbt

Ein Fall, den viele Verträge nicht bedenken: Der Vater ist Versicherungsnehmer, versichert ist das Leben seines Sohnes, und der Vater stirbt zuerst. Dann ist keine Versicherungsleistung fällig. Der Vertrag selbst geht als Teil des Nachlasses auf die Erben über, und für die Erbschaftsteuer wird er mit dem Rückkaufswert angesetzt (§ 12 Abs. 4 BewG). Wer den Vertrag erhält, bestimmt das Testament oder die gesetzliche Erbfolge, nicht das Bezugsrecht, das ja an den Tod der versicherten Person geknüpft ist. Ob ein Nachfolger als Versicherungsnehmer schon im Vertrag bestimmt werden kann, regeln die Bedingungen des Versicherers.

Ihre Frage zur Private Placement Lebensversicherung

Beschreiben Sie Ihre Frage zur Private Placement Lebensversicherung und die beteiligten Länder als Ausgangspunkt für das Gespräch.

Frage stellen →

Für Generationenverträge ist dieser Fall gewollt: Die Police bleibt bestehen, wechselt den Inhaber und läuft auf das Leben der jüngeren Generation weiter. Bewertet wird sie dabei nicht mit der späteren Todesfallleistung, sondern mit dem, was sie beim Tod des Versicherungsnehmers wert war.

Schenken zu Lebzeiten und die Zehnjahresfrist

Eine Police lässt sich auch zu Lebzeiten übertragen, indem der Versicherungsnehmer wechselt. Das ist eine Schenkung, für die ebenfalls der Rückkaufswert angesetzt wird. Weil die Freibeträge alle zehn Jahre neu entstehen, kann eine frühe Übertragung den Freibetrag zweimal nutzen: einmal für die Schenkung, ein weiteres Mal zehn Jahre später für den Erbfall. Erträge, die nach der Übertragung im Vertrag entstehen, wachsen dann schon im Vermögen des Beschenkten. Wer so vorgeht, sollte wissen, dass er die Kontrolle über den Vertrag abgibt.

Liquidität für die Steuer und die Anzeigepflicht

Die Versicherungsleistung hat einen praktischen Vorzug, der in keiner Steuertabelle steht. Sie fließt dem Bezugsberechtigten ohne Erbschein und unabhängig von der Erbengemeinschaft zu, in der Regel wenige Wochen nach Vorlage der Sterbeurkunde. Damit steht Geld zur Verfügung, um die Erbschaftsteuer auf den übrigen Nachlass zu zahlen, etwa auf Immobilien oder Unternehmensanteile, die niemand verkaufen will. Viele Familien nutzen die Police genau dafür.

Melden muss der Erwerber den Erwerb dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten (§ 30 ErbStG). Versicherer im Inland zeigen Auszahlungen an andere Personen als den Versicherungsnehmer zusätzlich selbst an (§ 33 Abs. 3 ErbStG). Einen Versicherer in Liechtenstein oder Luxemburg ohne Niederlassung in Deutschland trifft diese Pflicht in der Regel nicht; dann liegt die Anzeige beim Begünstigten, und das Finanzamt erfährt über den automatischen Informationsaustausch ohnehin vom Vertrag. Wie das funktioniert, beschreibt unser Beitrag zur CRS-Meldung.

Pflichtteil: was die Erben trotzdem verlangen können

Das Bezugsrecht hält die Leistung aus dem Nachlass heraus, nicht aber aus dem Pflichtteilsrecht. Pflichtteilsberechtigte Kinder oder Ehegatten können über die Pflichtteilsergänzung einen Ausgleich verlangen, und der Bundesgerichtshof stellt dabei auf den Wert ab, den der Erblasser aus der Police unmittelbar vor seinem Tod hätte erzielen können, in der Regel den Rückkaufswert. Einzelheiten stehen in unserem Beitrag Bezugsrecht und Pflichtteil.

Österreich und die Schweiz

In Österreich wird seit dem 1. August 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr erhoben; für die Todesfallleistung einer Lebensversicherung an einen in Österreich ansässigen Begünstigten stellt sich die Frage damit nicht. In der Schweiz erhebt der Bund keine Erbschaftssteuer, und die Leistung aus einer rückkaufsfähigen Kapitalversicherung ist von der Einkommensteuer befreit (Art. 24 Bst. b DBG). Die Kantone besteuern Erbschaften nach eigenem Recht. Ehegatten sind überall befreit, Nachkommen in fast allen Kantonen; Ausnahmen bestehen etwa in Appenzell Innerrhoden, Neuenburg, der Waadt und einzelnen Luzerner Gemeinden. Am 30. November 2025 haben 78,3 Prozent der Stimmenden eine nationale Erbschaftssteuer abgelehnt.

Für Familien, die aus Deutschland wegziehen, gilt eine Besonderheit: Deutsche Staatsangehörige bleiben in den ersten fünf Jahren nach dem Wegzug unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG). Wer nach Zürich oder Wien zieht, nimmt die deutsche Erbschaftsteuer auf seine Police also eine Zeit lang mit.

Häufige Fragen

Ist die Auszahlung einer Lebensversicherung im Todesfall steuerfrei?
Von der Einkommensteuer ja, denn § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG erfasst nur Erlebensfall und Rückkauf. Von der Erbschaftsteuer nur dann, wenn der Begünstigte zugleich Versicherungsnehmer ist und die Prämien selbst gezahlt hat. In allen anderen Fällen ist die Leistung ein Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG.

Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder bei einer Lebensversicherung?
400.000 Euro je Kind und je Elternteil, alle zehn Jahre neu (§ 16 ErbStG). Der Freibetrag gilt für alles, was das Kind vom selben Elternteil innerhalb von zehn Jahren erhält, also für die Versicherungsleistung und den übrigen Nachlass zusammen.

Was ist die Über-Kreuz-Gestaltung?
Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist derjenige, der das Geld später bekommen soll, versichert ist das Leben des anderen. Stirbt die versicherte Person, fließt die Leistung aus dem eigenen Vertrag des Begünstigten und ist nicht erbschaftsteuerbar. Das gilt nur, soweit der Begünstigte die Prämien aus eigenem Vermögen gezahlt hat (BFH, Urteil vom 18. September 2013, II R 29/11).

Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer stirbt, die versicherte Person aber noch lebt?
Dann ist noch keine Leistung fällig. Der Vertrag geht als Teil des Nachlasses auf die Erben über und wird für die Erbschaftsteuer mit dem Rückkaufswert angesetzt (§ 12 Abs. 4 BewG).

Muss ich die Auszahlung dem Finanzamt melden?
Ja. Wer etwas von Todes wegen erwirbt, muss das dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzeigen (§ 30 ErbStG). Versicherer im Inland melden Auszahlungen zusätzlich selbst (§ 33 Abs. 3 ErbStG). Bei einem Versicherer in Liechtenstein oder Luxemburg ohne deutsche Niederlassung liegt die Anzeige in der Regel allein beim Erwerber.

Gehört die Lebensversicherung zum Nachlass?
Mit einem Bezugsrecht nicht: Die Leistung geht als Vertrag zugunsten Dritter direkt an den Begünstigten, ohne Erbschein und ohne Erbengemeinschaft. Für die Erbschaftsteuer zählt sie trotzdem, und Pflichtteilsberechtigte können über die Pflichtteilsergänzung einen Ausgleich verlangen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

§ 3 Abs. 1 Nr. 4, § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 14, § 16, § 17, § 19, § 30 und § 33 Abs. 3 ErbStG; § 12 Abs. 4 BewG (Bewertung noch nicht fälliger Ansprüche mit dem Rückkaufswert); § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG; R E 3.7 Abs. 2 ErbStR 2019; BFH, Urteil vom 18. September 2013, II R 29/11; BGH, Urteil vom 28. April 2010, IV ZR 73/08 (Pflichtteilsergänzung); Art. 24 Bst. b DBG; Eidgenössische Volksabstimmung vom 30. November 2025.

Zuletzt geprüft am 26. Oktober 2026. Wie wir Quellen auswählen und Fehler korrigieren, steht in unseren redaktionellen Standards.


Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Beispielrechnungen sind vereinfacht und berücksichtigen weder weiteres Vermögen noch frühere Schenkungen. Gestaltungen über Kreuz und Übertragungen zu Lebzeiten gehören vor der Umsetzung zu einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht. Für eine erste Einordnung vereinbaren Sie ein vertrauliches Gespräch.

Eldar Edmond Grady
Über den Autor
CEO von PPLI.com

Eldar verantwortet Strategie, Research und Partnerschaften von PPLI.com. Er hat PPLI.com 2020 übernommen und befasst sich seitdem mit Private Placement Life Insurance.

Noam Cohen
Fachlich gegengelesen
Noam Cohen · Private Banking & Institutional Relations, PPLI.com

Noam Cohen hat diesen Beitrag am 20. Oktober 2026 gegengelesen: die Begriffe, den Praxisbezug zu Privatbanken und Family Offices und die genannten Quellen. Die Durchsicht ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und keine Freigabe im Sinne unserer redaktionellen Standards; Rechtsstand und Zahlen prüfen Ihre eigenen Berater. Hinweise auf Fehler: [email protected].

Eldar Edmond Grady, CEO of PPLI.com
Vertraulich fortfahren
Eldar Edmond Grady · CEO, PPLI.com

Beschreiben Sie Ihre Frage, Ihren Wohnsitzstaat und die anstehende Entscheidung. Bitte keine Krankenakten, Ausweisdokumente oder Zugangsdaten senden. Lesen Sie vor dem Absenden die Datenschutzerklärung. Teilen Sie nur die Angaben mit, die für Ihre Frage erforderlich sind.

Lieber mit einer einzigen Frage beginnen? Schreiben Sie an [email protected]

Ein vertrauliches Gespräch beginnen

Beschreiben Sie Ihre Frage zur Private Placement Lebensversicherung und die beteiligten Länder als Ausgangspunkt für das Gespräch.

Vertrauliche Beratung
© 2026 PPLI.com. Alle Rechte vorbehalten.LinkedIn
Vertrauliche Beratung →
Schritt 1 von 2

Erzählen Sie uns von sich

Lesen Sie vor dem Absenden die Datenschutzerklärung. Teilen Sie nur die Angaben mit, die für Ihre Frage erforderlich sind.

✦Concierge
✦PPLI.comConcierge
60-Sekunden-Einschätzung · Vertraulich
Willkommen. Gern zeigen wir Ihnen, was hier möglich ist. Manche Familien kommen mit einer konkreten Frage; andere möchten wissen, ob diese Struktur überhaupt zu ihnen passt. Was trifft auf Sie zu?
Das ist unser Handwerk: jeden Tag, in mehreren Sprachen, für Familien wie Ihre.
Einen Moment…
KI-Assistent · Ausschließlich zur Information, niemals persönliche Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.