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Steuereffizienz

Ausländische Lebensversicherung in der Steuererklärung: Unterlagen für die Anlage KAP

22. September 2026 · 3 Min. Lesezeit · Von

Die ausländische Versicherung schickt eine Abrechnung über die Auszahlung. Darauf stehen Vertragswert, Kosten und ein Betrag mit der Bezeichnung „Gain“. Für die deutsche Steuererklärung ist das ein Ausgangspunkt, aber noch keine fertige Besteuerungsgrundlage. Entscheidend ist, was der Vertrag nach deutschem Steuerrecht darstellt und wie der ausgewiesene Ertrag berechnet wurde.

Dieser Beitrag hilft, die Unterlagen für die Anlage KAP vorzubereiten. Er behandelt die Erklärung des Steuerpflichtigen. Welche Daten ein Versicherer automatisch übermittelt, erläutert der separate Beitrag zum CRS und ausländischen Versicherungspolicen.

Erst den Vertrag einordnen, dann das Formular

Bei einer anerkannten Lebensversicherung bestimmt § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG unter anderem die Behandlung des Unterschiedsbetrags zwischen Versicherungsleistung und den darauf entrichteten Beiträgen. Vertragsdatum, Laufzeit, Alter und weitere Voraussetzungen können die Besteuerung beeinflussen. Eine ausländische Vertragsbezeichnung beweist deren Erfüllung nicht.

Besondere Vorsicht ist bei einem vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag geboten: Hier kann eine Zurechnung der zugrunde liegenden Erträge in Betracht kommen. Wer deshalb nur die Auszahlung betrachtet, könnte den falschen Zeitpunkt oder die falsche Einkunftsgrundlage untersuchen. Die Grundsystematik und die sogenannte 12/62-Regel stehen in unserem Überblick zum deutschen Steuerrecht.

Für die Erklärung braucht es anschließend die Zuordnung zur richtigen Einkunftsart und zum richtigen Jahr. Eine Angabe des gesamten Rückkaufswerts als Kapitalertrag wäre ebenso problematisch wie das Weglassen eines steuerpflichtigen Ertrags, nur weil keine deutsche Steuer einbehalten wurde.

Diese Unterlagen sollten zusammenpassen

UnterlageWofür sie gebraucht wird
Vertrag und NachträgeBeginn, Laufzeit, versicherte Personen, Rechte und Änderungen
BeitragsverzeichnisWelche Zahlungen tatsächlich geleistet wurden und welchem Vertragsteil sie zugeordnet sind
Auszahlung und frühere TeilrückkäufeWelche Beiträge bereits zurückgezahlt beziehungsweise zugeordnet wurden
Steuerliche Berechnung des VersicherersÜberleitung von der Leistung zum Unterschiedsbetrag und zu möglichen Freistellungen
Nachweis einbehaltener SteuerTrennung deutscher Steuer, ausländischer Steuer und vertraglicher Gebühren
WährungsunterlagenNachvollziehbare Umrechnung der jeweils relevanten Beträge

Fordern Sie eine Erläuterung an, wenn die steuerliche Abrechnung nur auf das Sitzland des Versicherers abgestimmt ist. Eine deutsche Übersetzung des Wortes „Gewinn“ ändert die zugrunde liegende Berechnung nicht.

Beispiel: Drei Beträge, drei unterschiedliche Aussagen

Ein vereinfachtes, fiktives Beispiel: Der Versicherer zahlt brutto 120.000 Euro aus. In seiner für Deutschland geeigneten Berechnung ordnet er der Leistung 100.000 Euro Beiträge zu; der Unterschiedsbetrag beträgt damit zunächst 20.000 Euro. Nach einem vertraglichen Abzug erreicht ein geringerer Betrag das Bankkonto.

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Die Bankgutschrift, die Bruttoleistung und der steuerliche Unterschiedsbetrag beantworten unterschiedliche Fragen. Welche Abzüge die Steuerbemessung tatsächlich beeinflussen und ob weitere Begünstigungen eingreifen, muss separat festgestellt werden. Das Beispiel enthält bewusst weder eine persönliche Steuerquote noch eine Aussage über die Abziehbarkeit einer bestimmten Gebühr.

Bei mehreren Teilrückkäufen muss das Beitragsverzeichnis fortgeschrieben werden. Sonst besteht die Gefahr, dieselben Beiträge bei späteren Auszahlungen nochmals abzuziehen.

Anlage KAP ist nicht automatisch Anlage KAP-INV

Die ELSTER-Hilfe für die Erklärung 2025 unterscheidet Kapitalerträge und deren steuerliche Behandlung. Dass in einer Police Investmentfonds liegen, macht den Versicherungsnehmer nicht automatisch zum unmittelbaren Inhaber dieser Fonds für die Erklärung. Die Anlage KAP-INV darf deshalb nicht allein wegen des Wortes „fondsgebunden“ gewählt werden.

Anders kann die Beurteilung ausfallen, wenn der Vertrag steuerlich transparent behandelt wird. Genau deshalb gehört die Vertragsqualifikation an den Anfang. Verwenden Sie außerdem die Formularfassung des erklärten Veranlagungsjahres: Zeilennummern können sich ändern, auch wenn der wirtschaftliche Vorgang ähnlich bleibt.

Vier Abweichungen, die eine Rückfrage rechtfertigen

Eine Auszahlung erscheint in zwei Jahren; ein früherer Teilrückkauf fehlt; eine Prämienerhöhung wird nicht gesondert erläutert; oder der Versicherer nennt nur einen einheitlichen Wert in Fremdwährung. In jedem dieser Fälle sollte die Berechnung vor Abgabe geklärt werden.

Gleiches gilt für einen ausländischen Steuerabzug. Er ist nicht schon deshalb in voller Höhe anrechenbar, weil er auf dem Beleg steht. Rechtsgrundlage, Einkunftszuordnung, Person des Steuerpflichtigen und ein gegebenenfalls anwendbares Abkommen müssen zusammenpassen.

Ein Prüfpfad für das nächste Jahr

Bewahren Sie Vertrag, Berechnung, Erklärung und Übermittlungsnachweis gemeinsam auf. Notieren Sie außerdem, welche Frage wie geklärt wurde. Damit lässt sich die nächste Auszahlung auf eine vorhandene Grundlage stellen, statt die gesamte Police neu zu rekonstruieren. Der Beitrag zur Steuerstundung im Versicherungsmantel ergänzt den wirtschaftlichen Hintergrund.

Geltungsbereich: in Deutschland steuerpflichtige Privatpersonen; Quellenstand 22. September 2026. Das Beispiel ist fiktiv. Der Beitrag ersetzt weder die Vertragsqualifikation noch die Prüfung einer individuellen Steuererklärung.

Eldar Edmond Grady
Über den Autor
CEO von PPLI.com

Eldar verantwortet Strategie, Research und Partnerschaften von PPLI.com. Er hat PPLI.com 2020 übernommen und befasst sich seitdem mit Private Placement Life Insurance.

Eldar Edmond Grady, CEO of PPLI.com
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Eldar Edmond Grady · CEO, PPLI.com

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